Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen

Möwe84, Samstag, 21.12.2019 (vor 1955 Tagen) @ René

Danke für deine Antwort!
Die Wohnung habe ich aus privaten Gründen, nicht, weil ich sie für die Arbeit brauche oder so. Es ist die Wohnung meiner Mutter, die ich von ihr gemietet habe. Ich habe alles wahrheitsgemäß angegeben und war auch davon überzeugt, dass ich die Zweitwohnsteuer zahlen muss. Aber bislang ist nichts gekommen. Ich wette, dass ein Bescheid kommt, wenn ich die Wohnung abmelde. Dies wird Mitte des nächsten Jahres der Fall sein. Ich rechne auch schon mit einer rückwirkenden Forderung. Frage ist nur, ob ich mich „strafbar“ mache, weil ich mich nicht erneut gemeldet habe. Aber normalerweise ist es ja auch so, dass die Behörde sich meldet, wenn sie nach Ablauf einer Frist nichts gehört hat. Ich habe das Schreiben fristgerecht zurückgeschickt.


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