Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen

René ⌂ @, Samstag, 21.12.2019 (vor 1955 Tagen) @ Möwe84

Du wurdest aufgefordert zu liefern. Du hast geliefert. Du bist deiner Pflicht nachgekommen. Es ist nun Aufgabe der Kommune einen Bescheid zu erstellen. Kommt sie dieser Aufgabe nicht nach, dein Glück. Du bist nicht verpflichtet, schlafende Hunde zu wecken.

Die Kommune darf auch einige Jahre rückwirkend verlangen. Es wäre also geschickt, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein und Rücklagen zu haben. Ich kenne vor allem Fälle aus Köln, die gerne sehr spät so etwas geschickt haben, aber sehr wohl den Tag der Verjährung der ältesten Ansprüche im Blick haben. Sprich: dann kommt dann etwas zusammen, wenn du vier Jahre am Stück zahlen sollst.

Wenn du den ZWS-Bescheid aber für die Steuer brauchst (Kosten der doppelten Haushaltsführung), dann würde ich jedoch nachfragen. Irgendwann will man den Steuerbescheid auch absetzen...


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