Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
In einer Satzung einer anderen Stadt habe ich so was gelesen wie: „Wenn Sie keinen Bescheid bekommen, müssen Sie nichts zahlen.“ Das wäre natürlich schön, aber es wird wohl sicher bei meinem Glück zu einer Nachzahlung kommen.
Bitte nicht Nachzahlung als Glück bezeichnen, selbst wenn je ein Bescheid übermittelt wird bestünde innerhalb 4 Wochenfrist die Möglichkeit zu einem Widerspruch!
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Möwe84,
04.12.2019
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Kommunalfreund,
06.12.2019
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René,
21.12.2019
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René,
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Möwe84,
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Möwe84,
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Kommunalfreund,
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Möwe84,
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06.12.2019