Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen
Wie schon geschrieben: deine Sorge besteht nicht.
Zur Not mal in die Satzung schauen.
Die Aufgaben nach §9/§10 hast du erledigt.
Verstöße dagegen sind hier ohnehin keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeiten, siehe §12.
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Möwe84,
04.12.2019
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Kommunalfreund,
06.12.2019
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René,
21.12.2019
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René,
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