Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen

René ⌂ @, Samstag, 21.12.2019 (vor 1955 Tagen) @ Möwe84

Wie schon geschrieben: deine Sorge besteht nicht.

Zur Not mal in die Satzung schauen.

Die Aufgaben nach §9/§10 hast du erledigt.

Verstöße dagegen sind hier ohnehin keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeiten, siehe §12.


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