Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungssteuer

René ⌂ @, Donnerstag, 12.12.2019 (vor 1589 Tagen) @ Anderbruegge

Ich zitiere den Leitsatz aus dem Urteil:

Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Die Logik ist also: du beziehst zur Erwerbsarbeit eine Nebenwohnung, weil die Arbeit gut für die Familie ist.

Daraus leitet sich dann auch die Satzung der Stadt München ab:


(3) Als Zweitwohnungen gelten nicht: [..]
3. Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.

In dem Moment, wo nicht nur du, sondern auch deine Frau eine Nebenwohnung gemeinsam inne haben, stellt sich eben dann die Frage, ob diese aus beruflichen Gründen besteht. Hier wird es juristisch und spitzfindig, insbesondere da der Befreiunggrundsatz auf Richterrecht sich bezieht.

Hier wäre es wohl einfacher, wenn sich die Frau anmeldet (Wohnt sie da wirklich - oder besucht sie da nur?)


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