Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Fridolina, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1668 Tagen) @ Alfred

Was in Satzungen steht, kann durchaus nichtig sein : siehe Wikipedia, Zweitwohnsitzsteuer, Rechtslage:
"Für Ehepaare gilt nach Erklärung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 eine Ausnahme von der Zweitwohnungssteuerpflicht, wenn in der Satzung Bezug auf die melderechtliche Hauptwohnung genommen wird. Ehepartner, die wegen ihrer Arbeitsstelle eine Wohnung in einer anderen Stadt haben, müssen in solchen Fällen für ihre zweite Wohnung keine Steuern zahlen. Die Richter in Karlsruhe erklärten deswegen die Regelungen der Städte Hannover und Dortmund für nichtig (....)"
Ja, und da in Hannover offenbar ebenso paradoxe Äußerungen bez. der Nutzung zu lesen waren (siehe anderer Eintrag) , dürfte für Salzgitter und andere Städte, die dem "Vorbild" Hannovers gefolgt sind, Ähnliches gelten.


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