Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Alfred @, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1599 Tagen) @ Fridolina

Was in Satzungen steht, kann durchaus nichtig sein

Klar, wurde auch schon oft festgestellt.

Ja, und da in Hannover offenbar ebenso paradoxe Äußerungen bez. der Nutzung zu lesen waren (siehe anderer Eintrag) , dürfte für Salzgitter und andere Städte, die dem "Vorbild" Hannovers gefolgt sind, Ähnliches gelten.

Hannover hatte in der vom BVerfG für nichtig erklärten Satzung überhaupt keine Befreiung für Verheiratete vorgesehen - deswegen die Nichtigkeit. Am Besten mal den Beschluss vollständig lesen.


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