Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Dienstag, 31.12.2019 (vor 1608 Tagen) @ Fridolina

Wichtig wäre, dass Ihre doppelte Haushaltungsführung von Finanzamt des Hauptwohnsitzes anerkannt ist.

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwand- keine Einkommensteuer


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