Verheiratet, Arbeitnehmer trotzdem Zweitwohnungssteuer

Fridolina, Montag, 30.12.2019 (vor 1579 Tagen) @ Anderbruegge

Hallo, die Chance, dass das Verfahren rechtswidrig ist, besteht durchaus:
Wenn Sie z.B. als Lehrer beruflich bedingt versetzt wurden und vielleicht noch ein häusliches Arbeitszimmer benötigen, dürften Sie befreit sein.
Auch wenn Sie zusammen einen zweiten Wohnsitz angemeldet haben, wäre das weder ein Grund für einen Wechsel des Wohnsitzes, wozu man gerne indirekt genötigt werden soll, noch für ein doppeltes Abkassieren.
DENN: Noch immer ist der Schutz der Ehe heilig ! Und wenn Ihre Frau öfter in Ihrer Nähe am Arbeitsort weilt, nur allzu verständlich.
Wichtig wäre, dass Ihre doppelte Haushaltungsführung von Finanzamt des Hauptwohnsitzes anerkannt ist.
Weiteres können Sie dem Link unter meinem heutigen Eintrag als Fridolina entnehmen.


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