Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Alfred @, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1821 Tagen) @ Fridolina

Diese Entscheidung ist nicht neu. Sie entspricht/bestätigt den HH Gesetzestest. der nicht die vorwiegende Nutzung verlangt.
"... für Wohnungen, die eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.
Der Text in Salzgitter verlangt die vorwiegende Nutzung und ist ebenfalls rechtmäßig.


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