Befreiung bei Ehepartnern unabhängig von zeitlicher Nutzung

Fridolina, Mittwoch, 01.01.2020 (vor 1821 Tagen) @ Anderbruegge

.. und hier noch Genaueres gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs (28.09.2015, II R 13/14) - aus "kostenlose-Urteile.de" :

"Hamburger Zweitwohnungssteuer: Befreiung für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten verfassungsgemäß

Regelung stellt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen dar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungssteuer befreit ist. (....)"

Da diese grundlegende Entscheidung vom BUNDESfinanzhof kommt, dürfte sie überall Gültigkeit haben.....


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