Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

marcel_20, Samstag, 10.09.2022 (vor 588 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe vieles bereits hier im Forum gelesen und auch im Internet recherchiert, aber leider nie einen 100prozentige Antwort gefunden. Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnte diese hier zu bekommen.

Mein Fall sieht wie folgt aus. Meine Tochter studiert demnächst in München und da es super schwierig ist überhaupt eine Wohnung zu bekommen, waren wir sehr glücklich endlich eine Wohnung bekommen zu haben. Die Bedingung war aber, dass ich selbst der Mieter bin und meine Tochter im Vertrag als die Personen eingetragen ist, die in der Wohnung lebt/wohnt. Ja ich habe bereits gelesen, es wäre besser, wenn meine Tochter die Mieterin wäre und ich eine Bürgschaft geben würde, dass war aber nicht möglich.

Also die Konstellation sieht jetzt so aus, dass ich(Vater) im Mietvertrag der Mieter bin und meine Tochter als Nutzerin der Wohnung eingetragen ist.

Auf der Seite der Stadt München gibt es diesen Text der aus meiner Sicht nicht ganz eindeutig ist.
"Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zur eigenen Lebensführung oder zur Lebensführung von Angehörigen gehalten wird. Wenn Sie im Stadtgebiet München eine Zweitwohnung haben, sind Sie in München steuerpflichtig – unabhängig davon, wo sich Ihre Hauptwohnung befindet oder ob Sie die Zweitwohnung als Nebenwohnung angemeldet haben.
Nicht als Zweitwohnungen gelten:"

Muss ich somit diese Wohnung als Zweitwohnung anmelden oder welche Möglichkeiten außer, dass ich nicht selbst der Mieter bin, dass ich die Wohnung nicht als Zweitwohnung anmelden muss.

Als ergänzende Frage: Bringt eine Leihvertrag zwischen mit und meiner Tochter etwas oder ist es eventuell wichtig, dass wenn meine Tochter sich ummeldet, die Wohnung in München als "alleinigen Wohnsitz" anmeldet.

Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich darlegen und Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank.

Gruß
Marcel


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