Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

Rebell @, Samstag, 10.09.2022 (vor 566 Tagen) @ marcel_20

Als ergänzende Frage: Bringt eine Leihvertrag zwischen mit und meiner Tochter etwas oder ist es eventuell wichtig, dass wenn meine Tochter sich ummeldet, die Wohnung in München als "alleinigen Wohnsitz" anmeldet.

Für München ist es wohl sehr einfach- Sie sind gem Mietvertrag der Mieter - Ihre Tochte mietet diese Wohnung - meldet sich mit Erstwohnsitz in München an damit ist die Sache erledigt.
Denn Münchener Ab......strategie ist nicht die Zweitwohnungssteuer -denn der Verwaltungsaufwand frisst - so vom Stadtkämmerer erläutert- mehr als 50 % der Zwst auf ABER man will möglichst viel Erstwohnsitze von anderen Kommunen gewinnen - wegen dem K'FAG - damit erhöhen sich die Einnahmen der Stadt viel höher als die Zwst.
Alternativ - als Studentin fällt diese unter die bayerische Geringverdienerregelung und muss allerdings in der Zeit v. 1.1. bis 31.1. einen Antrag stellen zur vollen Rückvergütung dieser Steuer mit dem Einkommensnachweis vom vorletzten Jahr - die Steuer des letzten Jahres.
ABER wer diese Frist nur um einen Tag nicht einhält bekommt keine Befreiung.
Das ist echt bayerische Bürokratie bzw. skandalöse Volksverdummung

Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich darlegen und Ihr könnt mir helfen.

Im Grunde müsste alles aus der Satzung erkennbar sein!! Nur aufmerksam lesen!


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