Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?
Hallo Rebell,
danke für deine schnelle Antwort leider stehe ich immer noch etwas auf dem Schlauch und habe es nicht ganz verstanden.
Für München ist es wohl sehr einfach- Sie sind gem Mietvertrag der Mieter - Ihre Tochte mietet diese Wohnung - meldet sich mit Erstwohnsitz in München an damit ist die Sache erledigt.
Was meinen Sie mit "Ihre Tochter mietet diese Wohnung"? Muss ich mit meiner Tochter einen Mietvertrag machen?
Denn Münchener Ab......strategie ist nicht die Zweitwohnungssteuer -denn der Verwaltungsaufwand frisst - so vom Stadtkämmerer erläutert- mehr als 50 % der Zwst auf ABER man will möglichst viel Erstwohnsitze von anderen Kommunen gewinnen - wegen dem K'FAG - damit erhöhen sich die Einnahmen der Stadt viel höher als die Zwst.
Was ist denn K'FAG?
Alternativ - als Studentin fällt diese unter die bayerische Geringverdienerregelung und muss allerdings in der Zeit v. 1.1. bis 31.1. einen Antrag stellen zur vollen Rückvergütung dieser Steuer mit dem Einkommensnachweis vom vorletzten Jahr - die Steuer des letzten Jahres.
Ich dachte, wenn die Wohnung Ihr alleiniger Wohnsitz ist muss Sie keine Steuer zahlen?
Also wofür genau soll Sie einen Antrag auf Rückvergütung stellen?
Vielleicht noch mal die genaue Frage.
Ich bin Mieter der Wohnung und stehe im Mietvertrag meine Tochter steht in dem Mietvertrag als Nutzerin. Sie wird ab dem 01.10. in München studieren und wird sich ummelden und die Wohnung in München als Ihren alleinigen Wohnsitz melden. Sie wird also bei uns Ihren Eltern nur noch zu Besuch sein (Entfernung 700 km).
Muss ich oder meine Tochter dann überhaupt noch etwas in Bezug auf die Zweitwohnungssteuer beachten?
Sorry, das ich es immer noch nicht ganz verstanden habe.
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marcel_20,
10.09.2022
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Rebell,
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Rebell,
18.09.2022
- Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)? - René, 07.10.2022
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René,
07.10.2022
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Alfred,
09.10.2022
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Alfred,
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