Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

marcel_20, Montag, 12.09.2022 (vor 959 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell,

ich denke jetzt habe ich es verstanden.
Das wichtigste ist, dass ich mit meiner Tochter einen Mietvertrag machen.
Und dann gibt es zwei Möglichkeiten.
- Hauptwohnsitz München => Dann muss ich nichts weiter machen.
- Zweitwohnsitz München => Dann muss meine Tochter sich die Steuer wieder zurückholen bzw. die Befreiung beantragen.

Dann noch eine Frage zu dem Mietvertrag den ich mit meiner Tochter machen muss.
=> Ich habe die Wohnung ja ebenfalls von einer Gesellschaft gemietet mit der ich einen Mietvertrag habe und meiner Tochter als Nutzerin der Wohnung eingetragen ist.
Muss ich diese vorher noch Fragen, ob ich einen Untermietvertrag mit meiner Tochter machen darf?
=> Gibt es sonst irgendetwas für den Mietvertrag mit meiner Tochter zu beachten?

Danke noch mal für die Hilfe.

Gruß
Marcel


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