Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz(München)?

Rebell @, Sonntag, 18.09.2022 (vor 558 Tagen) @ marcel_20

Nachtrag:

Mir wurde von der Gesellschaft, die die Wohnung verwaltet und den Mietvertrag aufgesetzt hat gesagt, dass der Zusatzvertrag zum Mietvertrag indem drin steht, dass nur meine Tochter die Wohnung bewohnt ausreichend ist und ich nicht noch einen extra Mietvertrag mit meiner Tochter machen muss.

OK das sind nun 2 Paar Stiefel, ich würde gegenüber der Stadt München auf Sicherheit gehen--wegen der Zweitwohnungssteuer - selbst wenn eben die Tochter die Wohnung nutzt - hätte eben gem Mietvertag auch der Vater die "Möglichkeit" diese zu benutzen - da eben als Vertragsmieter das Innehaben der Wohnung gem. Satzung der Stadt eine Zwst kontruierbar wäre ??
Ist zwar Irsinn, aber die ganze Thematik Zweitwohnungssteuer ist und bleibt "unsinnig""
Jede weitere Wohnung außerhalb der Hauptwohnung ist der Innehaber gem. Satzung zweitwohnungssteuerpflichtig

Was meinen Sie dazu?

Danke.


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