Zweitwohnung München

Alfred @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ SimTo

Die Stadt wird sich auf folgende Satzungsregel berufen:
„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Und die Steuerpflicht daraus ableiten, dass der Vater Inhaber der Wohnung war, da er sie nicht vermietet, sondern unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.
Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt. Gilt auch für das Argument, dass diese Norm die Familie diskriminiert – als Variante zum Art 6 GG könnte dies allerdings spannend sein.


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