Zweitwohnsitz München

SimTo, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ SimTo

Vielen Dank, Alfred.
Wir verstehen diesen Satz nicht: Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt.
Mein Vater hatte seine Hauptwohnung in meinem 500 Meter entfernten Elternhaus.

Würden Sie mit Ihrer Erfahrung nach den Fall weiterverfolgen?
Konkret ist es so, dass wir die Steuer bereits bezahlt haben, aber auf Anraten unserer Anwältin Klage erhoben haben.


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