Zweitwohnung München

Alfred @, Dienstag, 06.06.2023 (vor 417 Tagen) @ SimTo

Wir verstehen diesen Satz nicht: Ob das Argument zieht, dass der Vater keine Hauptwohnung hatte, sei mal dahingestellt.
Mein Vater hatte seine Hauptwohnung in meinem 500 Meter entfernten Elternhaus.

Gegenfrage: Wo hatte der Vater seine Nebenwohnung?
PS: Hauptwohnung ist eine Begriff aus dem Melderecht und gesetzlich definiert.
Ohne Nebenwohnung keine Hauptwohnung.

Würden Sie mit Ihrer Erfahrung nach den Fall weiterverfolgen?

Ja, bis zu BVerfG - aber ohne große Erfolgserwartung.


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