ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ?

Rebell @, Montag, 03.07.2023 (vor 489 Tagen) @ mc-monty

Die Lübecker Ansicht birgt doch eine gewisse Kluft, in Anbetracht von:
"...umfasst alle Räume die Ehegatten zum Wohnen benutzen..."
obwohl, so genau soll es dann doch nicht sein:
"...welche Wohnung vorwiegend genutzt wird, wo der räumliche Lebensmittelpunkt der Ehegatten liegt, braucht nicht festgestellt werden..."

Ob nun Lübeck oder Garmisch-Partenkirchen in solchen Fällen nur nachweislich eine Befreiung möglich wenn eben die Nachweise für "Nichtnutzung" über längeren Zeitraum - wie eben Wasser - oder Stromverbrauch nachgewiesen wird.SElbst bei Nullverbrauchsnachweis

Übrigens sind auch Kommunen verpflichtet zu prüfen ob Melderegister missbraucht wird um eine Umgehung von Steuer zutreffend sei - jeder Missbrauch ist wohl strafbar, folglich Kontrolle ob und wie Erstwohnsitz zutreffend - bei der Veranlagung beim Finanzamt!


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