ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ?
Die Lübecker Ansicht birgt doch eine gewisse Kluft, in Anbetracht von:
"...umfasst alle Räume die Ehegatten zum Wohnen benutzen..."
obwohl, so genau soll es dann doch nicht sein:
"...welche Wohnung vorwiegend genutzt wird, wo der räumliche Lebensmittelpunkt der Ehegatten liegt, braucht nicht festgestellt werden..."
Ob nun Lübeck oder Garmisch-Partenkirchen in solchen Fällen nur nachweislich eine Befreiung möglich wenn eben die Nachweise für "Nichtnutzung" über längeren Zeitraum - wie eben Wasser - oder Stromverbrauch nachgewiesen wird.SElbst bei Nullverbrauchsnachweis
Übrigens sind auch Kommunen verpflichtet zu prüfen ob Melderegister missbraucht wird um eine Umgehung von Steuer zutreffend sei - jeder Missbrauch ist wohl strafbar, folglich Kontrolle ob und wie Erstwohnsitz zutreffend - bei der Veranlagung beim Finanzamt!
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mc-monty,
01.07.2023
- ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ? - Alfred, 03.07.2023
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Rebell,
03.07.2023
- ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ? - Kommunalfreund, 03.07.2023
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Jst123,
05.07.2023
- ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ? - Rebell, 05.07.2023
- ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ? - René, 14.08.2023