ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ?

René ⌂ @, Montag, 14.08.2023 (vor 347 Tagen) @ mc-monty

Interessante Argumentation. Ich zitiere mal § 1353 Abs. 1 BGB

[blockquote](1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.[/blockquote]

Ich lese in dem §§ nichts heraus, was darauf abzielt, dass jeglicher räumlicher Besitz zu teilen sei. Mit der Auslegung maßen sie sich auch an, zu regeln, wie eine Ehe abzulaufen hat. Auch in diesem Kommentar lese ich dazu nicht diese Ableitung heraus. Nachvollziehbar ist, dass es Indizien braucht, warum es eine Ehe gibt. Das Zusammenleben (häusliche Gemeinschaft) wäre ein deutlicher Indiz.


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