ZwSt im Norden....z.B. Lübeck Erfahrungen ?

Kommunalfreund @, Montag, 03.07.2023 (vor 390 Tagen) @ Rebell

Die Lübecker Ansicht birgt doch eine gewisse Kluft, in Anbetracht von:
"...umfasst alle Räume die Ehegatten zum Wohnen benutzen..."
obwohl, so genau soll es dann doch nicht sein:
"...welche Wohnung vorwiegend genutzt wird, wo der räumliche Lebensmittelpunkt der Ehegatten liegt, braucht nicht festgestellt werden..."

In erster Linie müsste wohl über einen fristgerechten Widerspruch bzw. Klage gute Aussichten bestehen, da eben wie viele Satzungen bei der Bemessungsgrundlage eben auch die Lübekcer Satzung verstößt,da eben der Bodernrichtwert zu Grunde gelegt wird.
Solche Satzung wurde vom Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich als ungültig erklärt!

leicht zu finden bei Entscheidungen BverwG. Leipzig!


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