Zweitwohnung nicht erlaubt aber Zweitwohnungssteuer in Feriengebiet

leon42, Freitag, 08.09.2023 (vor 479 Tagen)

Ich habe eine Ferienwohnung in einem Gebiet, in dem laut B-Plan (Bebauungsplan) außer für Vermietungstätigkeit für Ferienwohnungen nicht gewohnt werden darf. Obwohl ich die Wohnung praktisch nie selbst nutze sondern an Feriengäste vermiete, will die Gemeinde jetzt Zweitwohnungssteuer von mir kassieren.
Sie unterstellt mir ja eigentlich, dass ich dort (zeitweilig) illegal "wohne", obwohl man da nur Ferien machen soll.

Hat jemand Erfahrung damit, ob die Gemeinde damit durchkommt?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

[x]
[*]