Zweitwohnung nicht erlaubt aber Zweitwohnungssteuer in Feriengebiet
Ich hätte gedacht, dass in einem Gebiet, in dem man nicht wohnen darf, also auch nicht zweitwohnen, Zweitwohnungssteuer gar nicht zulässig sein dürfte. Wenn die Gemeinde das duldet, wäre eine Nutzung als Zweitwohnung trotzdem illegal.
Ich vermiete, soweit es geht, aber man unterstellt mir einfach illegales wohnen. Da sollte doch die Unschuldsvermutung greifen, nämlich dass ich eben nichts illegales mache.
Sollen die mir doch illegales Wohnen nachweisen.
Oder?
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leon42,
08.09.2023
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Rebell,
08.09.2023
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leon42,
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Kommunalfreund,
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leon42,
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Rebell,
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Kommunalfreund,
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