Zweitwohnung nicht erlaubt aber Zweitwohnungssteuer in Feriengebiet

Rebell @, Montag, 11.09.2023 (vor 401 Tagen) @ leon42

Dass die Gemeinden es sich gerne zu ihren Gunsten auslegen, ist schon klar.

Stimme Ihnen vollkommen zu, ja ob nun Bürgermeister oder Gemeinderat - allen ist und war schon bekannt was ein Bebauungsplan bedeutet - und bei der Beschlussfassung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer und Festlegung der Satzung wurde von den meisten Kommunalpolitikern die gesetzliche Grundlage missachtet - wenn nun von 19 Ratsmitglieder ein großer Teil die mit dem Bebaungsplan in Verbindung gültige BauNVO wird fast generell missachtet - es erfolgt die Vermietung als Ferienwohnung ohne dafür überhaupt eine genehmigte und erforderliche Nutzungsänderung nachzuweisen. (Wo kein Kläger da kein Richter)

Warum?: Ganz einfach die Einnahmen aus der Vermietung als Fewo ist pro Woche höher als Vermietung an Bürger mit Erstwohnsitz (Dauerwohner) in einem Monat.

Resultat> eklatante Wohnungsnot - das Traurige dabei - landauf landab wird nun das Innehaben einer Zweitwohnung verantwortlich gemacht für die herrschende Wohnungsnot und dabei diese Bürger mit den Zweitwohnungen in fremdenfeindlichen Aktionen an den Pranger gestellt.

traurig allerdings- die allermeisten Betroffenen von der Zwst - kümmern sich nicht - und bezahlen was die Gemeinde fordert - die wenigsten legen Widerspruch ein oder klagen !!

Mich interessiert aber, ob noch jemand bzgl. der Zwst in den B-Plan (Bebauungsplan) geguckt hat und festgestellt hat, dass die Nutzung der Ferienwohnung als Haupt- der Nebenwohnung gar nicht erlaubt ist (nur Kur- und Erholungsaufenthalt), und wie er/sie damit umgegangen ist.

Wer sich vor einem Kauf nicht dafür interressiert ist wohl selber schuldig, dass allerdings - so wie im Freistaat Bayern 25 Jahre lang die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer verboten war - gab es wohl keinen Anlass - im Gegenteil der Erwerb eine Wohnung wurde viele Jahre mit steuerlicher Vergünstigung gesegnet -

SElbst nach Erlaubnis der Zwst- Erhebung wurde im KFAG den Gemeinden Millionen € weiterhin zugesichert und diese Einnahmen auch nicht berücksichtigt - das gilt weiterhin - diese Einnahmen werden behandelt und legalisiert wie Schwarzgeld bei einem Unternehmen - und das alles unter dem Schutz der CSU-Regierung in Bayern - dazu ist alles legal geduldet!!!! Gerichte interessiert so eine Vorgehensweise nicht - denn es ist legal so genehmigt - dazu haben wohl Gerichte keinen Anlass - Was die Regierung beschließt und duldet ist verbindlich!


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