Zweitwohnung nicht erlaubt aber Zweitwohnungssteuer in Feriengebiet

Rebell @, Freitag, 08.09.2023 (vor 323 Tagen) @ leon42

Ich habe eine Ferienwohnung in einem Gebiet, in dem laut B-Plan (Bebauungsplan) außer für Vermietungstätigkeit für Ferienwohnungen nicht gewohnt werden darf.

Ja das passt wohl - denn in Gebieten welche gem Bebauungsplan als Fereienwohngebiet ausgewiesen sind ist Dauerwohnen nicht zugelassen.

Obwohl ich die Wohnung praktisch nie selbst nutze sondern an Feriengäste vermiete, will die Gemeinde jetzt Zweitwohnungssteuer von mir kassieren.

Das ist nicht neu - egal in welchem Bundesland - aber es gibt eben auch Kommunen welche auf eine Zweitwohnungssteuer verzichten - Allerdings sind inzwischen viele A--------kommunen stark interessiert Bürger mit Zweitwohnungen zu vertreiben-- bestes Beispiel Oberstdorf lässt eine Nutzung als Zweitwohnung nicht mehr nutzen wenn nicht an mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres nachweislich diese Wohnung vermietet wird - bei Verstoß 50 000 € Strafandrohung.
Nur bisherige Eigennutzung hat Bestandschutz -der allerdings mit Besitzübergang erlischt -ob nun Verkauf oder Vererbung!!

ABER hier müssten eben alle Vermietungen als Fewo verboten werden, wenn dazu keine genehmigte Nutzungsänderung nachgewiesen werden kann, denn es sind reine Wohngebiete, und Vermietung als Fewo gem BAUNVO verboten.

Sie unterstellt mir ja eigentlich, dass ich dort (zeitweilig) illegal "wohne", obwohl man da nur Ferien machen soll.

Es kommt drauf an ob die Gemeinde rabiat oder Fremdenfeindlich ist - es fällt allerdings keine Zweitwohnungssteuer an wenn nachweisbar als Kapitalanlage - dazu bedarf es den Nachweis von Nichtverbrauch von Strom- und Wasser über das Jahr vorgelegt wird.

Hat jemand Erfahrung damit, ob die Gemeinde damit durchkommt?

Nur eine Nacht Eigennutzung - löst auch Zweitwohnungssteuer aus - selbst wenn Sie Ihre Fewo an 360 Tagen vermieten - und diese Mieter auch noch Kurtaxe für diese Tage bezahlen - hat die Gemeinde das Recht von Ihnen eine Zweitwohnungssteuer zu erheben.

Nur wenn Sie über einen Agenturvertrag die Nichtnutzung nachweisen geht es ohne Zweitwohnungssteuer an die Gemeinde- aber dazu kassiert ja die Agentur -oft kräftig ab! dann ist auch wohl die Lust dort Freizeit zu verbringen - keine Ferienlaune mehr !

Das ist im Freistaat Bayern sooo anzutreffen - und nur die Wähler bestimmen - Zweitwohnsitze haben nur Pflichten und keine bürgerlichen Rechte vor Ort!!


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