Widerspruchsverfahren in LE

Motte @, Montag, 13.08.2007 (vor 6193 Tagen)

Ich bin neu hier - und komme gleich mit einem Problem. Und wenn man sich hier so umschaut, bekommt man leicht den Eindruch, der Wahnsinn hat Methode.

Ich habe zwei Wohnsitze (Zweitwohnung in Leipzig), soll Zweitwohnsteuer zahlen und habe gegen den entsprechenden Bescheid (wie ja z.B. vom Bund der Steuerzahler empfohlen wird) Widerspruch eingelegt mit Verweis auf ein offenes Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht (das genaue AZ habe ich nicht hier, die Unterlagen sind in der anderen Wohnung).

Wie empfohlen habe ich Ruhen des Verfahrens beantragt, habe aber gleichzeitig darauf hingewiesen, daß ich unter Vorbehalt zahle.

Jetzt bekomme ich einen Widerspruchsbescheid, der mir völlig absurd erscheint.

Das kleinste Problem ist, daß sie meinen Antrag auf Ruhen des Verfahrens als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung werten - ich habe ja schon deutlich gemacht, daß es so nicht ist.

Aber sie weisen auch meinen Widerspruch mit einer für mich nicht nachvollziehbaren Begründung zurück. Sie erklären mir sehr ausführlich, daß ein vorliegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für mich nicht zutrifft, da es nur für Verheiratete gilt.

Das wußte ich längst, auf dieses Urteil habe ich mich nie bezogen, sondern eben auf eine noch nicht entschiedene Klage, die bei positiver Entscheidung durchaus für mich relevant wäre.

Was nun>
Muß ich gegen den Bescheid klagen>
Kann ich davon ausgehen, daß bei eingehender Prüfung deutlich wird, daß dieser Bescheid an meinem Widerspruch völlig vorbeigeht>
Kann ich das jetzt einfach auf sich beruhen lassen, oder hätte ich dann (im Falle das oberste Gericht entscheidet daß die Steuer auch für Leute wie mich nicht gerechtfertigt war) keine Chance mehr mein Geld zurückzubekommen>

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

LG Petra


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