Widerspruchsverfahren in LE

Motte @, Donnerstag, 16.08.2007 (vor 6189 Tagen) @ Christian

» „Wohnen im Haus der Eltern“ deutet darauf hin, dass Du dort keine Wohnung
» „innehast“ und folglich auch keine Zweitwohnung innehaben kannst. Wenn das
» so ist, lohnt sich allemal der Versuch, gegen die Zweitwohnungsteuer zu
» klagen. Würde aber genau so für die Nebenwohnung in Erfurt gelten.
»

Doch, es ist eine Wohnung. Und scheinbar ist hier wichtiger wie der Wohnraum aussieht (Zimmer in der elterlichen Wohnung vs. Wohnung im Haus der Eltern). Ist jedenfalls in der Satzung so formuliert. Ob ich da Miete zahle oder nicht, scheint nicht zu interessieren.

Danke für Hilfe.

LG Petra


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