Widerspruchsverfahren in LE

Christian @, Donnerstag, 16.08.2007 (vor 6189 Tagen) @ Motte

Hallo Petra,
es geht nicht um die Beschaffenheit des Wohnraums (das kann eine Wohnung oder ein Zimmer sein), den Du bei Deinen Eltern nutzt, sondern um das „Innehaben“ - also die rechtliche Verfügungsbefugnis. Wenn Du keine zwei Wohnungen innehast, hast Du auch keine Zweitwohnung.
Die Definition der Zweitwohnung über die Nebenwohnung ist willkürlich und letztlich verfassungswidrig. Natürlich interessiert das die Stadt überhaupt nicht - sie haben ja ihre Satzung und wollen kassieren.
Es gilt der Satz: „Wer eine Hauptwohnung zwar nutzt, diese aber als Erstwohnung nicht innehat, bringt im Sinne der Zweitwohnungsteuer selbst dann keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck, wenn er eine Nebenwohnung innehat.“ So bestätigt auch vom OVG Rheinland-Pfalz. Das müsste man den Leipzigern halt beibringen.:-D
Gruß


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