Widerspruchsverfahren in LE

Motte @, Montag, 13.08.2007 (vor 6292 Tagen) @ Christian

Danke Christian,

Ich habs gefürchtet. :-(

Ist aber schon komisch, daß die einen Widerspruch ablehnen und die Begründung mit dem eigentlichen Widerspruch nix zu tun hat.

Hätte ich auch mal versuchen sollen - die wollen eine Zweitwohnsteuererklärung - ich schicke eine Einkommenssteuererklärung. ;-)

Die KLage, auf die ich mich beziehe, zweifelt die Zulässigkeit der ZWS für aus beruflichen Gründen gemietete Zweitwohnungen an (und das nicht nur für Verheiratete). DIe Erfolgschancen dieser KLage halte ich für nicht sehr groß, aber ich wollte eben schon die Möglichkeit haben, von einer positiven Entscheidung (wenn sie denn kommt) zu profitieren.

LG Petra


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