Widerspruchsverfahren in LE

Motte @, Dienstag, 14.08.2007 (vor 6191 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

sorry, hat etwas länger gedauert, bin nicht so viel online.

Das mit dem Melderecht ist meines Wissens auch eine Auslegungssache. "Lebensmittelpunkt" ist nicht unbedingt der Arbeitsort (jedenfalls bei mir bisher nicht gewesen).

Mein Hauptwohnsitz ist in meiner "Heimat" in Erfurt. Solange ich keine unbefristete Stelle mit Zukunft habe, ist das für mich zum einen am günstigsten (ich wohne im Haus meiner Eltern) und zum anderen auch sonst wichtig (ich sehe wenigstens am Wochenende Leute, die ich schon länger als 4 Monate kenne).

Erfurt hat auch eine ZWS - mir wäre also mit einer Umeldung gar nicht geholfen, und regelmäßige "Totalumzüge" kommen schon gar nicht in Frage.

Wäre schon schön, wenn man endlich mal eine feste Stelle hätte ...


Das von Dir genannte Urteil kenne ich gar nicht. Steht das auf der ZWS-Seite>

Edit - habs gefungen. Vor diesem Hintergrund wird die Klage, die der Bund der Steuerzahle oft zitiert, irgendwie sinnlos...

LG Petra


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