Widerspruchsverfahren in LE

Christian @, Montag, 13.08.2007 (vor 6193 Tagen) @ Motte

Hallo Petra

» Ist aber schon komisch, daß die einen Widerspruch ablehnen und die
» Begründung mit dem eigentlichen Widerspruch nix zu tun hat.
Das ist eigentlich nicht komisch, sondern unverschämt. Aber sie haben halt ihre Erfahrungswerte, dass nach einem abgelehnten Widerspruch nur selten eine Klage folgt. Wozu also nachdenken. Und wie sagte der Leipziger Stadtrat Ingo Sasama (Grüne) so schön: "Die Steuer trifft besonders Berufspendler aus dem Westen. Wer hier sein Geld verdient und die kulturelle Vielfalt nutzt, kann doch auch einen solidarischen Beitrag leisten."

Wer zwei Wohnungen innehat kann nur gegen die Wirksamkeit der Leipziger Satzung überhaupt klagen - Verstoß gegen Art 3 GG. Aber ob das VG da mitmacht ist schon fraglich und der Weg durch die Instanzen beschwerlich und aufwändig.

Das Thema der Zulässigkeit der ZWS für aus beruflichen Gründen gemietete Zweitwohnungen ist seit 1983 (Entscheidung BVerfG) erledigt. Da gibt es eigentlich nichts zu hoffen.

Was mich am Rande interessieren würde: Wenn die Zweitwohnungen in Leipzig aus beruflichen Gründen gehalten wird - warum dann die Meldung mit Nebenwohnung> Üblicherweise hält man sich am Arbeitsort auch „vorwiegend“ auf und nach dem Melderecht wäre dann dort die Hauptwohnung.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion