ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Sonntag, 23.09.2007 (vor 6125 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,
Köln ist beileibe kein rotes Tuch - eher ein Paradebeispiel für eine Verwaltung von der traurigen Gestalt mit noch traurigeren Stadträten und sonstigen Amtsträgern. Manchmal glaubt man, der Elferrat tagt in Permanenz.
Emotionale Gründe - meine Urgroßmutter hätte der Schlag getroffen, wenn ein Brautpaar bei der Hochzeit schon die gleiche Adresse hätte. Unfassbar! Ich denke da etwas praktischer. Zwei bis drei Mal zur Meldebehörde um den Personalausweis ändern - einmal wegen der Anschrift, dann wegen des Familiennamens -, dann zum dritten Mal zum Abmelden der Nebenwohnung> Oder habt ihr beide praktischerweise auch schon den gleichen Nachnamen> Also ehrlich, der tiefere emotionale Sinn erschließt sich mir nicht - aber des Mannes Wille ist bekanntlich sein Himmelreich. Aber man kann sich selbst (und auch der Verwaltung) das Leben schon unnötig schwer machen.
Melderechtlich ist es kein besonders Problem, wenn Du Dich für die Wohnung Deines Verlobten, sozusagen vorab, mit Hauptwohnung meldest. denn so oder so hältst Du Dich wohl vorwiegend in Köln auf. Wann Du wie lange welche Wohnung nutzt, kann in so einem Fall ernsthaft keiner nachprüfen. Der Lebensmittelpunkt (= Schwerpunkt der Lebensbeziehungen>) ist in diesem Fall melderechtlich völlig egal, weil ebenfalls immer in Köln. Amtliche Post geht immer an die Anschrift der Hauptwohnung. Korrekt ist es zwar nicht - aber was ist linksrheinisch schon korrekt> Hauptsache
Nebenbei gefragt (an alle Mitleser): Wer hat eigentlich den Unsinn mit dem angeblich so entscheidenden „Lebensmittelpunkt“ aufgebracht>
Wenn Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet bist, wird man Dich zur „Zweitwohnung“steuer heranziehen. Da kennt Schramma kein Erbarmen. Der Kämmerer braucht schließlich Geld, damit man es an anderer Stelle wieder zum Fenster hinauswerfen kann (statt Kamellen). Es heißt zwar Zweitwohnungsteuer, besteuert wird aber das Nutzen einer Nebenwohnung.
Ein Zeitfenster ist allerdings vorhanden, denn die Zweitwohnungsteuerpflicht ist in Köln wie folgt geregelt:
„Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.“
Das ergibt in Deinem Fall bei entsprechender Einteilung fast zwei Monate garantiert ohne Steuerpflicht. Für das Aufgebot sollte das reichen. Danach wollen Rainer Maria Joseph Frantzen und seine Mitarbeiter Geld sehen (kein Blut, sind ja keine Vampire). Nach der Hochzeit mit dem Umzug noch warten, wird dann aber die „Nicht-Untoten“ auf den Plan bringen!
Warum nicht gleich, mit der Hochzeit, umziehen und die Nebenwohnung abmelden>
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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