ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Montag, 24.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,

meine Geduld mit potentiellen Zweitwohnungsteueropfern der Stadt Köln ist nahezu unerschöpflich. Ganz im Gegenteil zu der mit den Zweitwohnungtätern.;-)

Deine Fragen ließen sich für mich leichter beantworten, wenn Du mir mitteilst, wann ihr beabsichtigt zu heiraten und wann ihr das Aufgebot bestellen wollt. Denn wenn ich den Willen des Mannes richtig verstanden habe, soll die gemeinsame Anschrift ja wohl schon bei Bestellung des Aufgebots angegeben werden. Dann übernehme ich gerne hinsichtlich der Zweitwohnungsteuer die „Wedding-Planung“.:-). ziel: Kein Opfer zu werden!:-D

Zwei Dinge sind aber jetzt schon klar;
- Nach der Heirat brauchst Du eh einen neuen Personalausweis (wg. Namensänderung) und musst deswegen sowieso zum Einwohnermeldeamt (bei der Änderung der Anschrift kriegst Du dort nur einen Aufkleber auf die Rückseite des Ausweises).
- Einig sind wir uns darüber, dass NACH der Heirat Deine bisherige Wohnung nur noch als „Lagerraum auf Abruf“ dient und folglich als „Wohnung“ abgemeldet werden kann.

Gruß

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion