ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,

inzwischen habe ich mich mal umgehört. Zumindest bei unserem Standesamt enthalten die Heiratsurkunden keine Anschrift der Eheleute, nur den Geburtsort. Eigentlich sollten diese Formulare bundesweit einheitlich sein. Wenn es denn so wichtig ist, rufe doch beim Standesamt Köln mal an und frage nach, ob dort die gleichen Formulare verwendet werden. Müsste eigentlich so sein.

Wenn dem so ist, hat sich das Problem ja auf Null reduziert. Der Wille des Mannes nach einer gemeinsamen Anschrift in der Heiratsurkunde zerschellt an der normativen Macht des Faktischen: Es steht überhaupt keine Anschrift drin!

Du kannst den Meldezirkus also in aller Ruhe nach der Hochzeit erledigen (ist auch ökonomischer, weil alles zusammen gemacht werden kann - Namensänderung/neuer Personalausweis und Ummeldung). Dabei musst Du nur beachten, dass Du bei der Ummeldung Deine bisherige Wohnung, die ja dann nur noch „Lagerraum“ ist, abmeldest. In diesem Fall also: Anmelden mit alleiniger Wohnung (geht so aus dem Meldeschein hervor).

Die Ummeldung erfolgt allerdings auch bei einer Heirat nicht „automatisch“, die musst Du schon selbst bei der Meldebehörde vornehmen.

Die andere Variante ohne ZWSt wäre: Du kannst Dich ab 2.11. mit Hauptwohnung (bei Beibehaltung Deiner bisherigen Wohnung als Nebenwohnung) bei Deinem Verlobten anmelden und musst die Nebenwohnung dann bis 28.12. abmelden. Innerhalb dieser Frist fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Eine weitere Variante wäre, sich gleich mit alleiniger Wohnung zu melden, was voraussetzt, dass ab dieser Ummeldung Deine bisherige Wohnung nur noch „Lagerraum“ ist. Dürfte auch kein Problem sei, das plausibel zu machen. Ich sehe für diese melderechtlichen Verrenkungen allerdings keine Notwendigkeit mehr.

Noch Fragen> Wenn nicht, alles Gute, viel Glück und eine dauerhafte gemeinsame Anschrift:-).

Gruß

Christian


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