ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Christian @, Montag, 24.09.2007 (vor 6125 Tagen) @ Danci

Hallo Danci,

zu Deiner Verständnisfrage: Man muss für das Innehaben von zwei Wohnungen auch in einer Stadt Zweitwohnungsteuer zahlen. Das hat das BVerfG sogar ausdrücklich so entschieden. Einheimische dürfen nicht bevorzugt behandelt werden - Auswärtige allerdings auch nicht. Und Zweck einer Steuer ist nun mal das Einsammeln von Geldern zugunsten der Stadtkasse. Wenn die ZWSt daneben noch andere Ziele verfolgt, soll das angeblich zulässig sein. Diese Ziele werden aber oft beschönigt. Nur wenige Städte sind so dumm/einfältig, dass sie gerichtsverwertbar erklären, dass es ihnen nicht auf die Steuer sondern das Ummelden mit alleiniger/Hauptwohnung ankommt.
Wenn Dein Verlobter möchte, dass ihr ALS EHELEUTE die gleiche Adresse habt, hat er sogar das Melderecht auf seiner Seite. Denn, nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete haben die Familienwohnung als Hauptwohnung. Ich habe mich mit meiner Urgroßmutter mehr auf das „bei der Heirat schon die gleiche Adresse haben wollen“ bezogen.
Nach der Kölner Satzung bedeutet Gemeldetsein immer automatisch Innehaben - die ist so gestrickt. Das ist rechtlich zwar nicht haltbar, aber wen stört das schon> Das VG Köln ganz offensichtlich nicht. Das kennt anderseits das Meldegesetz NRW auch nicht. Und natürlich ist es nicht koscher, eine Wohnung abzumelden und weiterhin zu benutzen. Nachprüfen lässt sich das in Grenzen auch. Aber einen Umzug vorbereiten, „in aller Ruhe alles ausräumen und sortieren“, ist nun beileibe nicht „das Nutzen eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen“. Das wäre aber erforderlich um eine Wohnung meldepflichtig zu machen. So ist es nur ein Lagerraum für Möbel, Haushaltsgerät usw. Dass man sich für derartige Arbeiten dazu in der Wohnung aufhält und sogar ein Telefon benötigt ist wohl selbstverständlich. Da kann selbst Rainer Maria Joseph nichts anderes behaupten.
Zu den zwei Monaten ein Beispiel:
Wenn Du Dich am 2. November bei Deinem Verlobten mit Hauptwohnung anmeldest und Deine bisherige Wohnung als Nebenwohnung behältst, beginnt die Steuerpflicht gem. Satzung erst am 1. Dezember. Wenn Du am 28. Dezember die Nebenwohnung abmeldest, endet die Steuerpflicht gem. Satzung bereits am 30. November. Ergebnis: Keine Steuerpflicht, obwohl Du fast zwei Monate eine Nebenwohnung hattest. In der Zeit könnt ihr unbehelligt von der ZWSt mit der gemeinsamen Anschrift heiraten. Meldest Du die Nebenwohnung nach der Hochzeit aber erst am 2. Januar ab, bist Du für Dezember steuerpflichtig usw.

Noch Fragen>

Gruß

Christian


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