ZWS bei Ummeldung ohne Umzug (gleiche Stadt)?

Danci @, Montag, 24.09.2007 (vor 6124 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

vielen lieben Dank für Deine Geduld und Deine ausführliche Antwort, Du hast es wirklich sehr gut erklärt, auch das Rechenbeispiel. Ich denke, ich hab jetzt verstanden, bzw. meine Befürchtungen bestätigt, dass es ein Fall ist, der an sich ZWS auslösen würde :-(

Eine Frage habe ich da noch: meinst Du, im Moment der Hochzeit müssen wir sowieso automatisch EINE Adresse als Ehewohnung angeben, auf der wir dann beide gemeldet sein werden / gemeldet sein müssen>

Dann wäre das Problem ja gelöst, denn meinem Verlobten geht es eben darum, dass er zu einer Frau 'ja' sagt, mit der er eine gemeinsame Adresse hat (Du erwähntest ja schon das Himmelreich ;-) ) Und danach würde es sogar stimmen, dass meine Wohnung mehr oder weniger nur Lagerraum ist, denn ab dann hat sie den einzigen Zweck, aus- und umgeräumt zu werden.

Mein Problem ist eben jetzt die Anmeldung zur Eheschließung, da müssen wir ja auch den Perso mit Adresse vorlegen. Die wollen wir diese oder nächste Woche machen, wenn die anderen Urkunden da sind. Und wenn ich mich jetzt schon ummelde, wäre zumindest kurzzeitig ZWS fällig...

Wäre halt schön, wenn die Ummeldung jetzt noch gar nicht nötig wäre, weil wir bei der Hochzeit eh eine gemeinsame Adresse kriegen...

Liebe Grüße,
Danci


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