Fehlerhafte Satzungsregelungen (Magdeburg und anderswo)

Bjoern @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5826 Tagen) @ Christian

geht das bei einer nichtigen satzung echt so einfach>>

die norm rückwirkend ändern ... und selbst derjenige, der in der vergangenheit diesbezüglich geklagt hat, schaut in die röhre>>
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ... werd mich aber nochmal schlau machen :confused:


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