Fehlerhafte Satzungsregelungen (Magdeburg und anderswo)

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5945 Tagen) @ Bjoern

» geht das bei einer nichtigen satzung echt so einfach>>
»
» die norm rückwirkend ändern ...

Ja das geht, die Satzung wird dann rückwirkend geheilt.
Verwaltungsakte, die auf Grundlage der rechtswidrigen Satzung erlassen wurden und gegen die eine Widerspruchsverfahren und/oder Klage erhoben wurde, werden aufgehoben. Alle anderen nicht.

Was die vom Brandenburger VG festgestellte Rechtswidrigkeit angeht, so kann ich (als Juristin) nur beipflichten. Ich sehe das genauso, dass eine Aufwandsteuer nur für den Zeitraum erhoben werden kann, an dem der Aufwand wirklich entsteht.
Daher gehen die meisten ZWS-Satzungen auch von einem entstehen nach dem Monat des Bezugs aus.

Ehrlich gestanden bin ich bei der Prüfung der Satzungen so weit gar nicht gekommen, weil bei mir schon viel früher die Rechtswidrigkeit feststand.

Wie Du siehst, fand auch die hallesche Kammer, die die Satzung aufhob, ein weiteres Haar in der Suppe, nämlich der nicht exakt feststellbare Steuerpflichtige.

Ich bin überzeugt, es gibt noch mehr Nettigkeiten, die man beanstanden könnte.

Begründe, was das Zeug hält, Björn.
Gruß Yvonne


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