Fehlerhafte Satzungsregelungen (Magdeburg und anderswo)
also meine kommunalaufsichtsexperten haben mir bestätigt, dass man in sachsen-anhalt die nichtige satzung rückwirkend durch eine gültige ersetzen kann ... unter den voraussetzungen des § 2 (2) kag lsa (insbesondere darf die mehrheit der abgabenschuldner durch die neue satzung nicht schlechter gestellt werden als durch die alte satzung)
dies dürfte - wenn man ausschließlich den von mir angesprochenen punkt berücksichtigt - leider erfüllt sein
was wäre also die folge> das gericht erklärt die satzung für nichtig; damit hat sich auch der angegriffene bescheid erledigt ... ich gewinne meinen rechtsstreit (und muss keine gebühren zahlen bzw bekomme diese zurück)
die langsamen mühlen der öffentlichen verwaltung fangen wieder an zu arbeiten ... es muss eine neue satzung erarbeitet und erlassen werden (dauert normalerweise ne weile)
neue satzung tritt rückwirkend in kraft ... stadt muss mir für die vergangenheit einen neuen steuerbescheid schicken (sofern die forderung noch nicht verjährt ist) ... ich muss wieder einspruch & ggf. klage einlegen
bis dahin hat das bverwg hoffentlich entschieden, dass studenten mit hauptwohnung "elterliches kinderzimmer" nicht zur zws herangezogen werden dürfen
oder>!>
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Bjoern,
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