Fehlerhafte Satzungsregelungen (Magdeburg und anderswo)

Christian @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 5845 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
wie großzügig doch die Stadt Halle ist. Scheint Geld ja nicht besonders nötig zu haben. Dresden scheint übrigens ebenso zu verfahren.
Im Ernst: Ein wesentlicher Unterschied ist m.E. dann doch, dass durch die Satzungsänderung in Halle (so wie auch in Dresden) rückwirkend Personen besteuert würden, die vorher nicht erfast waren - und das wäre dann wieder ein vielversprechender Grund, um ...:-D
Also keine Großzügigkeit, sondern ein seltener (resignativer>) Anfall von Unrechtsbewußtsein. In BY vmtl. undenkbar, denn da würde der VGH ("V" steht hier für "Verwaltungs") alles unter den Teppich der schöpferischen Gestaltungsfreiheit kommunaler Normgeber kehren.
Histiorische/völkerkundliche Reminiszenz: Hach, waren das schöne Zeiten für die Verwaltung, als der Bürger noch Untertan war und das Maul halten musste - widrigenfalls er von der Obrigkeit eins draufbekommen hat.
Gruß
Christian

Wie hat mal ein ansonster kluger Kopf geschrieben:
"Für den Satzungsgeber ist es ein kleiner Federstrich, eine klare, rechtsstaatlich unbedenkliche Satzungsbestimmung zu erlassen."
Wenn der sich da man nur nicht geirrt hat. Ich neige da eher zu der bereits zitierten Auffassung einer Referatsleiterin in einem Landesjustizministerium.


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