Fehlerhafte Satzungsregelungen (Magdeburg und anderswo)

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 5945 Tagen) @ Bjoern

Ja, so ist das.

In Halle zumindest wurden die ehemals rechtswidrigen Veranlagungszeiträume von der Besteuerung ausgenommen, man besteuerte also nur ex nunc, jedenfalls nach meiner Kenntnis.

Gruß Yvonne


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