ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II

Christian @, Samstag, 17.05.2008 (vor 5915 Tagen)

Hallo Bilo,
ich kenne in München weder einen Anwalt, der bereit wäre, Dich „durchzuschleusen“ noch einen Anwalt der dazu überhaupt in der Lage wäre. Aber vielleicht liest einer mit und meldet sich bei Dir - oder bei mir (z.B. um mir zu beweisen, dass er doch dazu in der Lage ist :-) ).
„Alleine“ musst Du aber auch ohne Anwalt nicht klagen, da gibt es durchaus weitgehende Unterstützungsmöglichkeiten, die Deine Beschäftigung mit diesem Thema in engen Grenzen halten. Und vor der Klage steht der Widerspruch.
Hast Du überhaupt schon einen Steuerbescheid> Falls ja, seit wann>
Gruß
Christian


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