ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II

Bilo Lotze @, Montag, 19.05.2008 (vor 5791 Tagen) @ Christian

» Hallo Christian,
»
»dank deiner ausführlichen Formulierungen werde ich in jedem Fall Widerspruch einlegen. Ich werde dich auf dem laufenden halten, wie die Stadt München darauf reagiert.

Vielen Dank, Bilo


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