ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II

ann @, Montag, 23.06.2008 (vor 6166 Tagen) @ Christian

Moin moin,
sorry, dass ich so lange keine Neuigkeiten gemeldet habe. Wenn nichts Neues kommt, vergisst man es ja schnell. Aber jetzt kam die Ablehnung des Widerspruchs - gebührenpflichtig natürlich, kostet 30 Euro.
Grund: Ehe und Familie sind nicht gleichzusetzen. Nichtverheiratete können ihren Hauptwohnsitz frei wählen, die Benachteiligten sind die Verheirateten, die MÜSSEN ihren Hauptwohnsitz am Sitz der Familie anmelden. Also Ablehnungsgrund ist, dass man ja die freie Wahl hat, wo HWS und NWS sind.
Folgte man deren Argumentation und meldete sich um, hätte man das gleiche Spielchen in Berlin...
Wir überlegen noch, was wir tun. Falls wir uns zum Klagen entschließen, würden wir uns gern mit Bilo zusammentun.
Beste Grüße in die Runde
Ann


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