ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II

Bjoern @, Mittwoch, 04.06.2008 (vor 6548 Tagen) @ Bilo Lotze

Hallo Ihr beiden,

mein zurückweisender Widerspruch in Magdeburg hat etwas über 20 EUR gekostet. da wir im Osten aber generell etwas preiswerter sind, dürfte es in Bayern sicherlich etwas teurer sein. aber nicht viel ...

zum Widerspruch selbst hat Christian schon alles gesagt: wenn du sicher bist, dass du ggf. auch klagen willst, dann in jedem Fall aufrechterhalten.
sämtliches Verhalten deinerseits auf Zeitgewinn ausrichten ... wenn Leipzig über die Melderechtssatzungen entschieden hat, sind nämlich alle schlauer.

evt. würde es sogar was bringen, sich noch nicht zur Aufrechterhaltung des Widerspruchs zu äußern, sondern kurz vor Ablauf der Frist den Gegenvorschlag bringen, das Verfahren bis zur Entscheidung des BVerwG erstmal ruhen zu lassen. als Begründung angeben: Prozessökonomie :-D

die Aussetzung der Vollziehung würde ich nicht unbedingt empfehlen; die bayrischen Obergerichte haben eine etwas eigenartige Rechtsauffassung hinsichtlich der Zweitwohnungsteuer (es sei ihnen verziehen ... schließlich müssen sie sich erst seit 2005 damit rumschlagen) ... da werden sich die Verwaltungsgerichte entsprechend anschließen und deinen Antrag kostenpflichtig zurückweisen.

daher wäre es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sicher besser, erstmal mit Knurren zu zahlen ... und sich das Geld später mit Zinsen zurück zu holen


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