ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II

Christian @, Dienstag, 03.06.2008 (vor 5798 Tagen) @ Bilo Lotze

Hallo Bilo,
da war die Stadt wirklich schnell – entweder haben sie solche Fälle im Dutzend, oder die Begründung der Ablehnung ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde.
Ich hatte Dir ja gleich prophezeit, dass die Münchener den Widerspruch zurückweisen werden. Das haben Sie jetzt ja angekündigt-
Jetzt musst Du Dich entscheiden:
- Widerspruch zurückziehen>
- Widerspruch durchziehen und dann klagen>
Erfolgsgarantie gibt es nicht. Wenn Du nicht entschlossen bist, Dich mit allen legalen Mitteln gegen diese Steuer zu wehren, solltest Du lieber zurück stecken, den Widerspruch widerrufen und widerspruchslos zahlen.
Was die Zurückweisung des Widerspruchs kosten wird, weiß ich nicht. Vielleicht kann da jemand helfen> Ich schätze mal so irgendwo zwischen 20 bis 50 EURO.
Ein Antrag beim Verwaltungsgericht München auf Aussetzung des Vollzugs/vorläufigen Rechtsschutz dürfte nicht die Welt kosten – hängt vom Streitwert ab.
Die Klage selbst: Wie oben, hängt vom Streitwert ab.
Der Streitwert ergibt sich aus der im Steuerbescheid geforderten Summe (Jahresbetrag>)
Wenn die Kosten eine Rolle spielen und die Rechtschutzversicherung nicht übernimmt, prüfe mal, ob Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst (funktioniert, wenn Du nicht zu viel verdienst).
Bis zum Verwaltungsgericht kannst Du das alleine machen (was nicht bedeutet, dass Dir hier nicht geholfen wird).
Unter Umständen geht es gar nicht darum, Prozesse zu gewinnen – der Zeitgewinn kann viel entscheidender sein. So ist die bayer. Regierungspartei im Augenblick dabei, sich selbst und die ZWSt ad absurdum zu führen. Das könnte die ZWSt zerlegen. Das BVerwG könnte im Spätsommer entscheiden, dass Satzungen von Typ der Münchener verfassungswidrig sind. Wenn dann Dein Steuerbescheid noch offen ist, hast Du gute Karten.
Den Zweitablauf kann ich nur schätzen. Fest steht nur, dass Du vier Wochen Zeit hast, der Stadt mitzuteilen, dass Du Deinen Widerspruch aufrecht erhältst und diesen am Besten noch ergänzt.
Dann dauert es, bis die Bezirksregierung OBB entscheidet – das kann schnell gehen und kann unendlich dauern. Je bösartiger der Widerspruch, desto länger die Bearbeitungszeit - wenn man Zeit gewinnen will, könnte sich ein ausführlicher Widerspruch rechnen.
Den Antrag beim Verwaltungsgericht München auf Aussetzung des Vollzugs/vorläufigen Rechtsschutz musst Du – wie die Aufrechterhaltung des Widerspruchs – innerhalb eines Monats stellen. Allerdings müsste ein Wunder geschehen, wenn das VG München dem zustimmt. Ohne es beschwören zu wollen, gehe ich mal davon aus, dass da kein Beschluss vor der Entscheidung des BVerwG fällt.
Aber letztlich ist das alles Kaffeesatzlesen – da bist Du ganz in der Hand der Behörden bzw. der Gerichte.:-(
Gruß
Christian

PS 1:
Ich würde klagen – von Pontius zu Pilatus.
PS 2:
Persönliche Angelegenheit müssen nicht unbedingt im Forum ausgebreitet werden. Du kannst mich auch per E-Mail erreichen. Einfach auf den Umschlag unter meinem Namen klicken - oder auf meine Mail antwoiten.


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