ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II
Hallo Bilo,
die kommunale Geldgier kennt keine Grenzen.
Die Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00 - 1 BvR 2627/03) ist absurd. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sie von der bayerischen Justiz geteilt wird/werden sollte.
Das Argument der Stadt München mit der Unmöglichkeit des Verlegens des Familienwohnsitzes ist dürftig und geht am Kern des Beschlusses vorbei. Das BVerfG macht deutlich, dass es die Entscheidung der Eheleute für eine „gemeinsame eheliche Wohnung“ durch das Grundgesetz geschützt wissen will, und diese Entscheidung nicht durch eine Satzung, die ihre Steuerpflicht aus dem Melderecht ableitet, diskriminiert werden darf.
Auch ist wohl es offensichtlich, dass die Beschwerde eines Verheirateten nur auf dessen Familienstand Bezug nimmt und nehmen kann. In dem BVerfG-Beschluss wird deswegen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG auch in anderen Fallkonstellationen für möglich hält, bei der Beschwerde aber konkret keinen Anlass sah, darüber zu entscheiden.
Da der Art. 6 GG nicht nur die Ehe sondern auch die Familie schützt und Du ausschließlich wegen Deines Kindes die Hauptwohnung in Berlin beibehalten hast und in München nur eine Nebenwohnung nutzt, machst Du, analog zu dem o.a Beschluss des BVerfG den Schutz der Familie auch in Deinem Fall geltend.
Soweit meine Betrachtungsweise des Münchener Unfugs, die vermutlich das Verständnis der bayer. Justiz überschreiten wird. Und das in einem Freuistaat in dem diese Steuer bis vor kurzem verboten war, weil sie als UNSOZIAL angesehen wurde.
Was die Aussetzung des Vollzugs angeht, solltest Du diese mit dem Hinweis beantragen, dass die Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00 - 1 BvR 2627/03) durch die Stadt grob fehlerhaft ist und in Deinem Fall zu einer ganz offensichtlich verfassungswidrigen Besteuerung führt. Das öffentliche Interesse am legalen Verwaltungshandeln ist größer als die Einziehung eines vergleichsweise geringen Betrages auf rechtswidriger Grundlage.
Diese kursiv gesetzten Anmerkungen kannst Du – in Ich-Form gebracht – auch ohne anwaltliche Hilfe als „Widerspruch und Antrag auf Aussetzung des Vollzugs“ zu Papier bringen. Am besten beides in einem Schreiben und das dann per „Einschreiben mit Rückschein“ auf den Postweg bringen. Danach ist die Stadt am Zug und kannst Du Dich – vermutlich für eine geraume Weile – zurücklehnen und auf die Antwort warten. Besondere Kosten und Umstände kommen da vorerst nicht auf Dich zu – allenfalls verlangt die Stadt eine Gebühr für die Bearbeitung des Widerspruchs
Die wird, sofern nicht ein Wunder geschieht, dergestalt, dass das BVerwG zu einem Rundschlag gegen die unerträgliche Nebenwohnungsteuer, die als Zweitwohnungsteuer verkleidet durch Deutschland geistert, ausholt, wird die Stadt Antrag und Widerspruch zurückweisen. Sie befindet sich schließlich in der komfortablen Situation, ihr Handeln nach eigenem Gutdünken zu bewerten. Insofern spielt es auch keine besonders große Rolle, was Du in Deinem Widerspruch schriebst. Erst wenn die Stadt entschieden hat, beginnt Phase II – der Weg vor Gericht. Bis dahin hat sich das eine oder andere noch getan, du auch die Begründung der Stadt wird einiges für die Formulierung einer Klage hergeben.
Allerdings, und das gebe ich zu bedenken, wenn Du nicht entschlossen bist, Dich mit allen legalen Mitteln gegen diese Steuer zu wehren, solltest Du lieber zurück stecken und widerspruchslos zahlen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian
gesamter Thread:
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Christian,
17.05.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Bilo Lotze,
18.05.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Christian,
19.05.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II - Bilo Lotze, 19.05.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Bilo Lotze,
02.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II - Christian, 03.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Bjoern,
04.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Christian,
04.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
ann,
23.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II - Butzmann Josef, 23.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
ann,
23.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Christian,
04.06.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Christian,
19.05.2008
- ZWSt bei eheähnlicher Gemeinschaft MIT Kindern – II -
Bilo Lotze,
18.05.2008