Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?

Bjoern @, Dienstag, 01.07.2008 (vor 6189 Tagen) @ thorben

Hallo,

habe ich dich richtig verstanden, dass die angebliche Zweitwohnung das elterliche Kinderzimmer ist>

falls ja, ist diese Wohnung keine Zweitwohnung, da sie nicht innegehabt wird. unter Verweis auf das Gelsenkirchener Urteil von 2002 nochmal mit dem Steueramt sprechen ... wenn dies nicht hilft, dann Widerspruch einlegen!


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