Wie Bescheid widersprechen und ZWS auf Null senken?

Christian @, Donnerstag, 03.07.2008 (vor 6187 Tagen) @ thorben

Hallo Thorben,
mit "Zweitwohnung" kann man überhaupt nicht gemeldet sein. Höchstens mit Nebenwohnung.
Und selbstverständlich kannst/darfst/musst Du schreiben, dass Du als Nebenwohnung im Haushalt Deiner Eltern ein Zimmer genutzt hast, dass gleichzeitig der Arbeits-/Computerraum Deines Vaters war. Dieses Zimmer ist nach dem mehr als zweifelhaften Berlioner ZWStG keine Wohnung und Du darfst nicht besteuert werden. Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt. Ein Zimmer im elterlichen Haushalöt genügt diesen Anforderungen nicht.
Ob Du das Zimmer innehast oder nicht ist dabei Nebensache.
Das interessiert die Stadt Berlin, die Finanzgerichtsbarkeit und andere im Zweifelsfall überhaupt nicht, wenn sie die Steuer von Dir verlagen. Sie glauben, das Nutzen einer Nebenwohnung besteuern zu dürfen, als ob es eine Zweitwohnung wäre.
Da musst Du Dich ggf. durch die Instanzen klagen.
Gruß
Christian


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